02.11.2021 12:36
Die Jahresversammlung 2021 findet am Freitag 19. November in Bern statt.
Thema: Staatenimmunität
29.05.2021 04:19
Der Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Völkerrecht Andreas R Ziegler hat am am 28. April 2021 an der Jahrestagung der Schweizerischen Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften (SAGW) teilgenommen und sich dabei besonders gefreut, dass unsere Kollegin in der SVIR/SSDI, dem Schweizer Zweig der International Law Association und ab 1. September Professorin an der juristischen Fakultät der Universität Lausanne, Odile Amman, den prestigeträchtigen Silver Award 2021 der SAGW für ihre Forschung erhalten hat.
26.05.2021 10:04
Bern, 26.05.2021 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Mai das Resultat der Verhandlungen über das Institutionelle Abkommen (InstA) einer Gesamtevaluation unterzogen. Dabei ist er zum Schluss gekommen, dass zwischen der Schweiz und der EU in zentralen Bereichen dieses Abkommens weiterhin substantielle Differenzen bestehen. Die Bedingungen für einen Abschluss sind für ihn deshalb nicht gegeben. Er hat entschieden, das InstA nicht zu unterzeichnen und diesen Entscheid der EU heute mitgeteilt. Die Verhandlungen über den Entwurf des InstA sind somit beendet. Der Bundesrat sieht es aber im gemeinsamen Interesse der Schweiz und der EU, die bewährte bilaterale Zusammenarbeit zu sichern und die bestehenden Abkommen konsequent weiterzuführen. Deshalb will er mit der EU einen politischen Dialog über die weitere Zusammenarbeit aufnehmen. Gleichzeitig hat er das EJPD beauftragt zu prüfen, wie das bilaterale Verhältnis mit möglichen, autonomen Anpassungen im nationalen Recht stabilisiert werden könnte.
20.05.2021 06:52
Bern, 20.05.2021 - Das EDA und das nigerianische Justizministerium haben eine Vereinbarung über die sofortige Freigabe des Schiffs San Padre Pio durch Nigeria unterzeichnet. Das Schiff, das unter Schweizer Flagge fährt, wurde im Januar 2018 in der ausschliesslichen Wirtschaftszone Nigerias festgesetzt.
12.04.2021 04:52
Die Schweizerische Vereinigung für internationales Recht (SVIR) gedenkt in in Ehren Ihres langjährigen Vorstandsmitglieds Christian Dominicé (emeritierter Professor an der Universität Genf), der am 3. April verstorben ist.
20.11.2021 04:40
Der 2017 geschaffene Preis der Schweizerischen Vereinigung für Internationales Recht wird ab 2018 jährlich für die beste Doktor- oder Habilitationsarbeit im Gebiet des Völkerrechts, des internationalen Privatrechts, des Europarechts oder der Rechtsvergleichung verliehen. Die Arbeit muss von einer schweizerischen Universität oder von einer mit einer schweizerischen Universität assoziierten ausländischen Universität abgenommen worden sein. Wenn die Kandidatin oder der Kandidat das schweizerische Bürgerrecht besitzt, kann die Arbeit auch von einer ausländischen Universität abgenommen worden sein. Arbeiten in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache sind zugelassen.
Der Preis «Preis der Schweizerischen Vereinigung für internationales Recht» wird als Publikationskostenbeitrag in einem Umfang von CHF 1'000.—ausgerichtet.
Eine vom Vorstand der SVIR gewählte Jury entscheidet über die Vergabe des Preises. Die Jury setzt sich aus 5 Mitgliedern zusammen, welche die Fachrichtungen des Völkerrechts, des internationalen Privatrechts, des Europarechts und der Rechtsvergleichung vertreten.
Der Preis der SVIR wird offiziell anlässlich einer wissenschaftlichen Veranstaltung oder der Jahrestagung der SVIR verliehen.
Das Reglement für den Preis ist hier verfügbar.
Massgebend ist das Kalenderjahr. Für Arbeiten, welche im Jahr 2021 verteidigt wurden, müssen die Kandidaturen dem Sekretär der SVIR bis zum 31. März 2022 übermittelt werden. Der Preis im Jahr 2020 wird für zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2021 verteidigte Doktor- oder Habilitationsschriften verliehen.
Die Kandidaturen müssen dem Sekretär der SVIR, Dr. Stefan Breitenstein, vor Ablauf der Zulassungsfrist 31. März 2021 (Zulassungsfrist) unterbreitet werden. Die Kandidatur muss den Titel der Arbeit, das Datum der Verteidigung sowie andere Angaben entsprechend dem Reglement des Preises enthalten. Die Kandidatur muss auch einen Lebenslauf sowie drei Exemplare der Arbeit (Papierversion) und eine elektronische Version enthalten. Der Sekretär informiert anschliessend über die Zulassung der Kandidatur und das weitere Verfahren.
Die Bewerbung muss eine Zusammenfassung der Doktor- oder Habilitationsarbeit enthalten, welche bei entsprechender Qualität in der Swiss Review of International and European Law veröffentlicht wird. Die Zusammenfassung ist ohne Fussnoten und Untertitel zu erstellen und darf die maximale Wortanzahl von 1'000 nicht überschreiten. Weitere Informationen sind unter www.sriel.ch abrufbar.
Die Kandidaturen müssen dem Sekretär der SVIR vor Ablauf der Zulassungsfrist 31. März 2022 (Zulassungsfrist) per Post und per E-Mail an folgende Adresse versandt werden:
Schweizerische Vereinigung für Internationales Recht (SVIR)
Dr. Stefan Breitenstein, Sekretär
Stefan.Breitenstein@lenzstaehelin.com
Lenz & Staehelin
Brandschenkestrasse 24
8027 Zürich
26.01.2021 10:31
Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat am Dienstag Herrn Bundesrichter Andreas Zünd (*1957, SP) als Schweizer Richter für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg gewählt. Herr Bundesrichter Zünd, der seit 2004 am Schweizerischen Höchstgericht tätig ist, tritt die Nachfolge der Schweizer Richterin Frau Helen Keller an.
Der Bundesrat hatte dem Europarat eine Dreierliste für die Wahl des Nachfolgers oder der Nachfolgerin der bisherigen Schweizer Richterin am EGMR, Frau Helen Keller, unterbreitet. Die Amtszeit von Frau Keller endete im vergangenen Oktober. Die Wahl der neuen Schweizer Richterin oder des neuen Schweizer Richters war für den Sommer 2020 geplant gewesen, verzögerte sich aber coronabedingt. Am Dienstag hat die Parlamentarische Versammlung des Europarates Herrn Bundesrichter Andreas Zünd als neuen Schweizer Richter für den EGMR gewählt.
Herr Bundesrichter Zünd ist nach Antoine Favre, der als erster Schweizer Richter am EGMR tätig war (1963 bis 1974), erst der zweite Bundesrichter, der in dieses Amt gewählt wurde. Die weiteren Mitglieder waren ausschliesslich Professorinnen oder Professoren. Bundesrichter Zünd ist die sechste Richterperson für die Schweiz am EGMR. Herr Andreas Zünd trat sein Amt als Bundesrichter 2004 an. Er gehörte zunächst fünf Jahre der Strafrechtlichen Abteilung an (Bezeichnung bis 2006: Kassationshof). Seit 2009 ist er Mitglied der Zweiten öffentlich-rechtlichen Abteilung, die er von 2010 bis 2016 präsidierte. In dieser Funktion war er auch Mitglied der Präsidentenkonferenz.
Der EGMR überwacht die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) durch die Mitgliedsstaaten und entscheidet über Beschwerden wegen Verletzungen der Konvention. Er setzt sich aus je einer Richterin oder einem Richter aus jedem der 47 Mitgliedstaaten zusammen. Die Amtszeit der Richter beträgt neun Jahre ohne die Möglichkeit einer Wiederwahl. Sie endet auf jeden Fall nach Vollendung des 70. Altersjahrs. Errichtet wurde der EGMR 1959 in Strassburg von den Mitgliedstaaten des Europarats.
25.11.2020 02:51
Bei der letzten Sitzung hat der Vorstand Andreas R Ziegler zum neuen Präsidenten der SVIR ab 1. Januar 2021 gewählt. Er ist seit viele Jahren im Vorstand der SVIR aktiv und Professor für internationales Recht an der Universität Lausanne und Direktor des dortigen LLM-Programmes in International Business Law. Er übernimmt dieses Amt von Christine Kaddous (Professorin an der Universität Genf), der der Vorstand für die geleistete Arbeit herzlich dankt.
14.11.2020 01:48
Der 2017 geschaffene Preis der Schweizerischen Vereinigung für Internationales Recht wird ab 2018 jährlich für die beste Doktor- oder Habilitationsarbeit im Gebiet des Völkerrechts, des internationalen Privatrechts, des Europarechts oder der Rechtsvergleichung verliehen. Die Arbeit muss von einer schweizerischen Universität oder von einer mit einer schweizerischen Universität assoziierten ausländischen Universität abgenommen worden sein. Wenn die Kandidatin oder der Kandidat das schweizerische Bürgerrecht besitzt, kann die Arbeit auch von einer ausländischen Universität abgenommen worden sein. Arbeiten in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache sind zugelassen.
Der Preis «Preis der Schweizerischen Vereinigung für internationales Recht» wird als Publikationskostenbeitrag in einem Umfang von CHF 1'000.—ausgerichtet.
Eine vom Vorstand der SVIR gewählte Jury entscheidet über die Vergabe des Preises. Die Jury setzt sich aus 5 Mitgliedern zusammen, welche die Fachrichtungen des Völkerrechts, des internationalen Privatrechts, des Europarechts und der Rechtsvergleichung vertreten.
Der Preis der SVIR wird offiziell anlässlich einer wissenschaftlichen Veranstaltung oder der Jahrestagung der SVIR verliehen.
Das Reglement für den Preis ist hier verfügbar.
Massgebend ist das Kalenderjahr. Für Arbeiten, welche im Jahr 2020 verteidigt wurden, müssen die Kandidaturen dem Sekretär der SVIR bis zum 31. März 2021 übermittelt werden. Der Preis im Jahr 2020 wird für zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2020 verteidigte Doktor- oder Habilitationsschriften verliehen.
Die Kandidaturen müssen dem Sekretär der SVIR, Dr. Stefan Breitenstein, vor Ablauf der Zulassungsfrist 31. März 2020 (Zulassungsfrist) unterbreitet werden. Die Kandidatur muss den Titel der Arbeit, das Datum der Verteidigung sowie andere Angaben entsprechend dem Reglement des Preises enthalten. Die Kandidatur muss auch einen Lebenslauf sowie drei Exemplare der Arbeit (Papierversion) und eine elektronische Version enthalten. Der Sekretär informiert anschliessend über die Zulassung der Kandidatur und das weitere Verfahren.
Die Bewerbung muss eine Zusammenfassung der Doktor- oder Habilitationsarbeit enthalten, welche bei entsprechender Qualität in der Swiss Review of International and European Law veröffentlicht wird. Die Zusammenfassung ist ohne Fussnoten und Untertitel zu erstellen und darf die maximale Wortanzahl von 1'000 nicht überschreiten. Weitere Informationen sind unter www.sriel.ch abrufbar.
Die Kandidaturen müssen dem Sekretär der SVIR vor Ablauf der Zulassungsfrist 31. März 2021 (Zulassungsfrist) per Post und per E-Mail an folgende Adresse versandt werden:
Schweizerische Vereinigung für Internationales Recht (SVIR)
Dr. Stefan Breitenstein, Sekretär
Stefan.Breitenstein@lenzstaehelin.com
Lenz & Staehelin
Brandschenkestrasse 24
8027 Zürich
13.11.2020 04:57
Sie erhält den Preis für Ihre Dissertation "When environmental protection and human rights collide : studies in legal conflict and its management" (PhD European University Institute, Florenz, 2019).
Sie arbeitet zur zeit als Researcher an der Tilburg Law School, Public Law & Governance.
Der 2017 geschaffene Preis der Schweizerischen Vereinigung für Internationales Recht wird ab 2018 jährlich für die beste Doktor- oder Habilitationsarbeit im Gebiet des Völkerrechts, des internationalen Privatrechts, des Europarechts oder der Rechtsvergleichung verliehen.