02.02.2023 09:11
Der 2017 geschaffene Preis der Schweizerischen Vereinigung für Internationales Recht wird ab 2018 jährlich für die beste Doktor- oder Habilitationsarbeit im Gebiet des Völkerrechts, des internationalen Privatrechts, des Europarechts oder der Rechtsvergleichung verliehen. Die Arbeit muss von einer schweizerischen Universität oder von einer mit einer schweizerischen Universität assoziierten ausländischen Universität abgenommen worden sein. Wenn die Kandidatin oder der Kandidat das schweizerische Bürgerrecht besitzt, kann die Arbeit auch von einer ausländischen Universität abgenommen worden sein. Arbeiten in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache sind zugelassen.
Der Preis «Preis der Schweizerischen Vereinigung für internationales Recht» wird als Publikationskostenbeitrag in einem Umfang von CHF 1'000.—ausgerichtet.
Eine vom Vorstand der SVIR gewählte Jury entscheidet über die Vergabe des Preises. Die Jury setzt sich aus 5 Mitgliedern zusammen, welche die Fachrichtungen des Völkerrechts, des internationalen Privatrechts, des Europarechts und der Rechtsvergleichung vertreten.
Der Preis der SVIR wird offiziell anlässlich einer wissenschaftlichen Veranstaltung oder der Jahrestagung der SVIR verliehen.
Das Reglement für den Preis ist hier verfügbar.
Massgebend ist das Kalenderjahr. Für Arbeiten, welche im Vorjahr (zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember) verteidigt wurden, müssen die Kandidaturen dem Sekretär der SVIR bis zum 1. März des Folgejahres übermittelt werden.
Die Kandidaturen müssen dem Sekretär der SVIR vor Ablauf der Zulassungsfrist bis am 1. März unterbreitet werden. Die Kandidatur muss den Titel der Arbeit, das Datum der Verteidigung sowie andere Angaben entsprechend dem Reglement des Preises enthalten. Die Kandidatur muss auch einen Lebenslauf sowie drei Exemplare der Arbeit (Papierversion) und eine elektronische Version enthalten. Der Sekretär informiert anschliessend über die Zulassung der Kandidatur und das weitere Verfahren.
Die Bewerbung muss eine Zusammenfassung der Doktor- oder Habilitationsarbeit enthalten, welche bei entsprechender Qualität in der Swiss Review of International and European Law veröffentlicht wird. Die Zusammenfassung ist ohne Fussnoten und Untertitel zu erstellen und darf die maximale Wortanzahl von 1'000 nicht überschreiten. Weitere Informationen sind unter www.sriel.ch abrufbar.
Die Kandidaturen müssen dem Sekretär der SVIR vor Ablauf der Zulassungsfrist am 1. März (Zulassungsfrist) per Post und per E-Mail an folgende Adresse versandt werden:
Fadri Lenggenhager (Sekretär der SVIR)
Fadri.Lenggenhager@lenzstaehelin.com
Lenz & Staehelin
Brandschenkestrasse 24
8027 Zürich
10.09.2022 11:04
Wie jedes Jahr hat die Schweizerische Vereinigung für internationales Recht einen Preis für die beste Dissertation ausgerichtet.
Die Verleihung findet anlässllich der Jahresversammlung vom 30. September in Neuenburg statt (Anmeldung noch möglich).
Dieses Jahr erhalten Giulia Raimondo (Graduate Institute) für ihre Dissertation mit dem Titel "At the Frontiers of International Responsibility: Frontex, the European Integrated Border Management and International Law" und Vito Bumbaca (Universität Genf) für seine Dissertation mit dem Titel "Habitual Residence in Cross-border Family Relationsships" beide einen Preis.
Wir gratulieren herzlich.
Die Frist für die Einreichung von Arbeiten aus dem Jahr 2022 dauert noch bis zum 31. März 2023. More...
Giulia Raimondo ist Postdoktorandin an der Universität Luxemburg. Ihre Forschung befasst sich mit der Verknüpfung von internationalen Menschenrechtsnormen und Flüchtlingsrecht. Giulia Raimondo erwarb einen Abschluss in Rechtswissenschaften an der Katholischen Universität Mailand, einen Master of Laws an der McGill University und promovierte in internationalem Recht am Graduate Institute, wo sie auch als Lehr- und Forschungsassistentin tätig war. In ihrer Doktorarbeit untersuchte sie die internationale Verantwortung der EU und ihrer Mitgliedstaaten für mögliche Menschenrechtsverletzungen bei der Umsetzung des integrierten europäischen Grenzschutzes.
Vito Bumbaca (Ph.D., summa cum laude) ist beratender Jurist und Dozent. Er erwarb einen Bachelor-Abschluss an der Universität Florenz und einen Master-Abschluss an der Universität Genf. Vito hat eine englischsprachige Doktorarbeit über den gewöhnlichen Aufenthalt im internationalen und vergleichenden Familienrecht verfasst, in der er mehr als 15 Rechtsordnungen analysiert hat. Vito ist ehemaliger Mitarbeiter des Internationalen Sozialdienstes und der Abteilung für Internationales Privatrecht der Universität Genf.
30.04.2022 04:48
Möchten Sie ein Anliegen betreffend die SVIR diskutieren oder haben Sie Ideen für unsere Tätigkeit? Dann können Sie den Präsidenten in einem informellen Rahmen anlässlich folgender Veranstaltungen treffen:
31.08.2022 10:00
11:00-12:00 Assemblée générale de la SSDI et de l’ILA - Swiss Branch (Université de Neuchâtel -Main Building, Avenue du 1er-Mars 26) Salle D59 - Members of the associations only)
12.00-14 :00 Lunch (Buffet)
14:00-17:15 Scientific Conference: « International Law and Sports » (Université de Neuchâtel - Main Building, Avenue du 1er-Mars 26 - Salle C52)
14.00 -14.15 Welcome Address and Award of the SSDI Thesis Prize (Professor Andreas R. Ziegler, President SSDI/SVIR and ILA-Swiss Branch)
14:15-14:20 Welcome Address (Professor Antonio Rigozzi, University of Neuchâtel)
14.20 -14:45 The Macolin Convention (Professor Madalina Diaconu, University of Neuchâtel)
14.45-15.30 Competition Law and Sport (Dr Pranvera Këllezi, Member of the Swiss Competition Commission, Attorney, Geneva)
15:30-16:00 Coffee Break
16:00-16.45 Sports and ECHR (Professor Ulrich Haas, University of Zurich)
16.45-17.00 The Unesco Convention on doping (Professor Antonio Rigozzi, University of Neuchâtel)
17:00-17:15 Closing (Professor Antonio Rigozzi and Professor Andreas R. Ziegler)
Participation is free for all participants but registration is required by 21 September 2022 by using this following Registration Form.
If you are not yet a member it is still time to join in order to participate in the Annual Meeting of the SSDI/SVRI and the Swiss Branch of the ILA from 11-12 in the morning and the lunch. It is easy to become a member using the following web pages:
26.02.2022 02:15
Der Präsident und der Vorstand der Schweizerischen Vereinigung für Internationales Recht solidarisieren sich mit unseren ukrainischen Kollegen und dem ukrainischen Volk gegen die Gewalt, der sie ausgesetzt sind, und teilen voll und ganz die Erklärung des Präsidenten und des Vorstands der Europäischen Gesellschaft für Völkerrecht zur russischen Aggression gegen die Ukraine:
"War has returned to Europe.
The violation of the most basic principles of the UN Charter and rules of international law is manifest.
The Russian Federation, as a State, is squarely responsible for this act of aggression against its neighbour. The decision of President Putin to wage war on a sovereign, independent Ukraine is criminal.
The arguments presented by the Russian Federation to justify its aggression have no basis whatsoever, whether in fact or in law. They are a cynical and perverse use of international law by a regime that has no shame, governs by fear, and indulges in lies and propaganda.
To contend that other States—especially in the West—have no better record when it comes to respecting international law is a morally corrupt and irrelevant distraction. In any event, it offers no legal justification for the aggression that has been unleashed.
We stand in solidarity with our Ukrainian colleagues, and the people of Ukraine, against the violence they face.
We also call on our Russian colleagues to speak truth to power, and to speak out against the manifest breach of international law that is taking place. We do so with the full understanding of the difficulties they face in opposing a government that relies on intimidation and suppresses dissent.
This is a very sombre day for Ukraine, for Europe, and for the world.
However, our resolve in preserving the rule of law has never been stronger."
21.11.2021 04:10
Wie jedes Jahr hat die Schweizerische Vereinigung für internationales Recht einenPreis für die beste Dissertation ausgerichtet.
Dieses Jahr erhielten Nesa Zimmermann (Universität Genf) für ihre Dissertation mit dem Titel « La notion de vulnérabilité dans la juris prudence de la Cour européenne des droits de l'homme – Contours et utilité d'un concept en vogue » und Elvina Pothelet (Université de Genève) für ihre Dissertation mit dem Titel « Searching for the "nexus": A proposal to refine the scope of applicability of international humanitarian law and war crimes law” beide einen Preis.
Wir gratulieren herzlich.
Die Frist für die Einreichung von Arbeiten aus dem Jahr 2021 dauert noch bis zum 31. März 2022. Mehr...
21.11.2021 03:54
Die diesjährige Jahresversammlung in Bern war ein grosser Erfolg und v.a. auch von jüngeren Mitgliedern gut besucht. Die Diskussion zur Staatenimmunität war äusserst Anregend und wir freuen uns bereits auf die Publikation in der Schweizerischen Zeitschrift für internationales und europäisches Recht (SZIER/RSDIE/SRIEL).
06.10.2021 12:27
Der Nachwuchspreis der SAGW ist dem akademischen Nachwuchs der Schweiz gewidmet. Mit dem Preis werden junge Forscherinnen und Forscher der Geistes- und Sozialwissenschaften für die Qualität eines Artikels ausgezeichnet, der in einer wissenschaftlichen Publikation veröffentlicht wurde. Der mit 18 000 Franken dotierte Preis wird alljährlich im Frühling an der Jahresversammlung der SAGW verliehen. Er ist in drei Unterpreise aufgegliedert:
Eine Kommission, die sich aus zehn Professorinnen und Professoren der Geistes- und Sozialwissenschaften zusammensetzt, trifft die Wahl der Preisträgerinnen und Preisträger. Autorenkollektive können sich ebenfalls bewerben (siehe FAQ).
Der Nachwuchspreis der SAGW wurde 1996 anlässlich des 50. Geburtstages der SAGW geschaffen.
15.09.2021 04:05
Das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten ist ein multilaterales Instrument zum Schutz der Rechte von Angehörigen nationaler Minderheiten. In der Schweiz werden die Angehörigen der nationalen Sprachminderheiten, die Angehörigen der jüdischen Gemeinschaft sowie die Jenischen und Sinti/Manouche als nationale Minderheiten anerkannt.
Der Beratende Ausschuss ist ein unabhängiges Expertengremium, das die Umsetzung des Rahmenübereinkommens in den Vertragsstaaten evaluiert. Die Mitglieder des Beratenden Ausschusses nehmen an den Überwachungsbesuchen in den Vertragsstaaten im Anschluss an die Einreichung der periodischen Berichte dieser Staaten sowie an der Ausarbeitung und Verabschiedung der Gutachten zuhanden des Ministerkomitees des Europarates teil. Jeder Vertragsstaat kann ein Mitglied in den Beratenden Ausschuss entsenden. Die Expertinnen und Experten können turnusgemäss zweimal vier Jahre als ordentliches Mitglied im Beratenden Ausschuss Einsitz nehmen. Ausserhalb dieser Amtsperioden wirken sie als Zusatzmitglieder 1. während des Besuchs des Beratenden Ausschusses in dem Vertragsstaat, der sie entsandt hat, 2. bei der Verabschiedung des Gutachtens des Beratenden Ausschusses zu dem Vertragsstaat, der sie entsandt hat.
Im Jahr 2022 hat die Schweiz nur Anspruch auf ein Zusatzmitglied. Die neue Expertin oder der neue Experte der Schweiz wird zu Beginn ihres bzw. seines Mandats im Frühjahr 2022 am Besuch einer Delegation des Beratenden Ausschusses in der Schweiz teilnehmen und anschliessend an der Diskussion zur Verabschiedung des Gutachtens über die Schweiz mitwirken. Danach nimmt sie oder er gemäss dem Turnus des Europarates als ordentliches Mitglied im Beratenden Ausschuss Einsitz.
Das Mandat ist unbezahlt; die Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sind jedoch durch eine Tagespauschale gedeckt, die der Europarat gemäss seiner Geschäftsordnung ausrichtet.
Die Expertin oder der Experte der Schweiz wird vom Ministerkomitee des Europarates aus einer Liste ausgewählt, die mindestens zwei Vorschläge des EDA enthalten muss.
AUFGABEN
Als ordentliches Mitglied
Als Zusatzmitglied
Allgemein
ERFORDERLICHE QUALIFIKATIONEN UND KOMPETENZEN
Gemäss Vorgaben des Europarates
Weitere Anforderungen
Wünschenswert sind zudem
Ihre Bewerbung
Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung zusammen mit Ihrem Lebenslauf in Französisch oder Englisch unter Verwendung der Vorlage für den Lebenslauf des Europarates (auf Anfrage erhältlich bei dv.menschenrechte@eda.admin.ch) bis zum 15. Oktober 2021 per E-Mail an :
Direktion für Völkerrecht DV
Sektion Menschenrechte
dv.menschenrechte@eda.admin.ch
Weiterführende Informationen
Sekretariat der Direktion für Völkerrecht DV, Tel.: +41 58 465 87 18