Völkerrecht

Nachwuchspreis 2022 · 26. Ausgabe

06.10.2021 12:27

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Der Nachwuchspreis der SAGW ist dem akademischen Nachwuchs der Schweiz gewidmet. Mit dem Preis werden junge Forscherinnen und Forscher der Geistes- und Sozialwissenschaften für die Qualität eines Artikels ausgezeichnet, der in einer wissenschaftlichen Publikation veröffentlicht wurde. Der mit 18 000 Franken dotierte Preis wird alljährlich im Frühling an der Jahresversammlung der SAGW verliehen. Er ist in drei Unterpreise aufgegliedert:

  • Nachwuchspreis Gold: 10 000 Franken
  • Nachwuchspreis Silber: 5 000 Franken
  • Nachwuchspreis Bronze: 3 000 Franken

Eine Kommission, die sich aus zehn Professorinnen und Professoren der Geistes- und Sozialwissenschaften zusammensetzt, trifft die Wahl der Preisträgerinnen und Preisträger. Autorenkollektive können sich ebenfalls bewerben (siehe FAQ).

Der Nachwuchspreis der SAGW wurde 1996 anlässlich des 50. Geburtstages der SAGW geschaffen.

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA sucht: Expertin/Experte für die Schweiz im Beratenden Ausschuss für das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten

15.09.2021 04:05

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Das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten ist ein multilaterales Instrument zum Schutz der Rechte von Angehörigen nationaler Minderheiten. In der Schweiz werden die Angehörigen der nationalen Sprachminderheiten, die Angehörigen der jüdischen Gemeinschaft sowie die Jenischen und Sinti/Manouche als nationale Minderheiten anerkannt.

Der Beratende Ausschuss ist ein unabhängiges Expertengremium, das die Umsetzung des Rahmenübereinkommens in den Vertragsstaaten evaluiert. Die Mitglieder des Beratenden Ausschusses nehmen an den Überwachungsbesuchen in den Vertragsstaaten im Anschluss an die Einreichung der periodischen Berichte dieser Staaten sowie an der Ausarbeitung und Verabschiedung der Gutachten zuhanden des Ministerkomitees des Europarates teil. Jeder Vertragsstaat kann ein Mitglied in den Beratenden Ausschuss entsenden. Die Expertinnen und Experten können turnusgemäss zweimal vier Jahre als ordentliches Mitglied im Beratenden Ausschuss Einsitz nehmen. Ausserhalb dieser Amtsperioden wirken sie als Zusatzmitglieder 1. während des Besuchs des Beratenden Ausschusses in dem Vertragsstaat, der sie entsandt hat, 2. bei der Verabschiedung des Gutachtens des Beratenden Ausschusses zu dem Vertragsstaat, der sie entsandt hat.

 

Im Jahr 2022 hat die Schweiz nur Anspruch auf ein Zusatzmitglied. Die neue Expertin oder der neue Experte der Schweiz wird zu Beginn ihres bzw. seines Mandats im Frühjahr 2022 am Besuch einer Delegation des Beratenden Ausschusses in der Schweiz teilnehmen und anschliessend an der Diskussion zur Verabschiedung des Gutachtens über die Schweiz mitwirken. Danach nimmt sie oder er gemäss dem Turnus des Europarates als ordentliches Mitglied im Beratenden Ausschuss Einsitz.

 

Das Mandat ist unbezahlt; die Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sind jedoch durch eine Tagespauschale gedeckt, die der Europarat gemäss seiner Geschäftsordnung ausrichtet.

 

Die Expertin oder der Experte der Schweiz wird vom Ministerkomitee des Europarates aus einer Liste ausgewählt, die mindestens zwei Vorschläge des EDA enthalten muss.

 


AUFGABEN

Als ordentliches Mitglied

  • Teilnahme an den drei Plenartagungen pro Jahr in Strassburg (jeweils eine Woche).
  • Teilnahme an mindestens einem Besuch pro Jahr in einem anderen Vertragsstaat. Anschliessend Teilnahme an der Arbeitssitzung für die Ausarbeitung des Gutachtens (ein Tag).
  • Je nach Verfügbarkeit Mitwirkung bei der Ausarbeitung von thematischen Kommentaren.

Als Zusatzmitglied

  • Teilnahme am Besuch des Beratenden Ausschusses in der Schweiz.
  • Teilnahme an den Diskussionen anlässlich der Verabschiedung des Gutachtens zur Schweiz.

Allgemein

  • Mitwirkung bei Sensibilisierungsmassnahmen, Debatten und Veranstaltungen zum Thema nationale Minderheiten sowie zur Bekanntmachung des Rahmenübereinkommens, insbesondere in der Schweiz.

ERFORDERLICHE QUALIFIKATIONEN UND KOMPETENZEN

Gemäss Vorgaben des Europarates

  • Ausgewiesene Erfahrung im Bereich des Schutzes von nationalen Minderheiten.
  • Unabhängigkeit und Unparteilichkeit bei der Ausübung des Mandats.
  • Verfügbarkeit für eine wirksame Ausübung des Mandats.
  • Gute Beherrschung der französischen oder englischen Sprache als Amts- und Arbeitssprachen des Europarates.

Weitere Anforderungen

  • Gute Kenntnisse der Schweizer Institutionen und der Situation der nationalen Minderheiten in der Schweiz.
  • Hohe Sozialkompetenz und ausgeprägte Teamfähigkeit.

Wünschenswert sind zudem

  • Kenntnisse oder Erfahrungen in Bezug auf den Europarat und seine Arbeitsmethoden oder Erfahrung in einer verantwortungsvollen Position im Bereich der internationalen Beziehungen.
  • Verhandlungsgeschick und Überzeugungskraft.

 

Ihre Bewerbung

Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung zusammen mit Ihrem Lebenslauf in Französisch oder Englisch unter Verwendung der Vorlage für den Lebenslauf des Europarates (auf Anfrage erhältlich bei dv.menschenrechte@eda.admin.ch) bis zum 15. Oktober 2021 per E-Mail an :

 

Direktion für Völkerrecht DV

Sektion Menschenrechte

dv.menschenrechte@eda.admin.ch

 

 

Weiterführende Informationen

Sekretariat der Direktion für Völkerrecht DV, Tel.: +41 58 465 87 18

JAHRESVERSAMMLUNG 19. NOVEMBER 2021

02.11.2021 12:36

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Die Jahresversammlung 2021 findet am Freitag 19. November in Bern statt. 

Thema: Staatenimmunität

 

Nachwuchspreis Silber der SAGW 2021 für SVIR-Mitglied

29.05.2021 04:19

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Der Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Völkerrecht Andreas R Ziegler hat am am 28. April 2021 an der Jahrestagung der Schweizerischen Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften (SAGW) teilgenommen und sich dabei besonders gefreut, dass unsere Kollegin in der SVIR/SSDI, dem Schweizer Zweig der International Law Association und ab 1. September Professorin an der juristischen Fakultät der Universität Lausanne, Odile Amman, den prestigeträchtigen Silver Award 2021 der SAGW für ihre Forschung erhalten hat.

Das Institutionelle Abkommen Schweiz-EU wird nicht abgeschlossen

26.05.2021 10:04

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Bern, 26.05.2021 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Mai das Resultat der Verhandlungen über das Institutionelle Abkommen (InstA) einer Gesamtevaluation unterzogen. Dabei ist er zum Schluss gekommen, dass zwischen der Schweiz und der EU in zentralen Bereichen dieses Abkommens weiterhin substantielle Differenzen bestehen. Die Bedingungen für einen Abschluss sind für ihn deshalb nicht gegeben. Er hat entschieden, das InstA nicht zu unterzeichnen und diesen Entscheid der EU heute mitgeteilt. Die Verhandlungen über den Entwurf des InstA sind somit beendet. Der Bundesrat sieht es aber im gemeinsamen Interesse der Schweiz und der EU, die bewährte bilaterale Zusammenarbeit zu sichern und die bestehenden Abkommen konsequent weiterzuführen. Deshalb will er mit der EU einen politischen Dialog über die weitere Zusammenarbeit aufnehmen. Gleichzeitig hat er das EJPD beauftragt zu prüfen, wie das bilaterale Verhältnis mit möglichen, autonomen Anpassungen im nationalen Recht stabilisiert werden könnte.

Die Schweiz und Nigeria unterzeichnen eine Vereinbarung zur Freigabe des Schiffs San Padre Pio

20.05.2021 06:52

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Bern, 20.05.2021 - Das EDA und das nigerianische Justizministerium haben eine Vereinbarung über die sofortige Freigabe des Schiffs San Padre Pio durch Nigeria unterzeichnet. Das Schiff, das unter Schweizer Flagge fährt, wurde im Januar 2018 in der ausschliesslichen Wirtschaftszone Nigerias festgesetzt.

HOMMAGE AN CHRISTIAN DOMINICÉ (1931-2021)

12.04.2021 04:52

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Die Schweizerische Vereinigung für internationales Recht (SVIR) gedenkt in in Ehren Ihres langjährigen Vorstandsmitglieds Christian Dominicé (emeritierter Professor an der Universität Genf), der am 3. April verstorben ist.

 

Mr. Christian Dominicé

 

Kandidaturen für den SVIR Preis 2022 - Frist: 31. März 2022

20.11.2021 04:40

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Der 2017 geschaffene Preis der Schweizerischen Vereinigung für Internationales Recht wird ab 2018 jährlich für die beste Doktor- oder Habilitationsarbeit im Gebiet des Völkerrechts, des internationalen Privatrechts, des Europarechts oder der Rechtsvergleichung verliehen. Die Arbeit muss von einer schweizerischen Universität oder von einer mit einer schweizerischen Universität assoziierten ausländischen Universität abgenommen worden sein. Wenn die Kandidatin oder der Kandidat das schweizerische Bürgerrecht besitzt, kann die Arbeit auch von  einer ausländischen Universität abgenommen worden sein. Arbeiten in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache sind zugelassen.

Der Preis «Preis der Schweizerischen Vereinigung für internationales Recht» wird als Publikationskostenbeitrag in einem Umfang von CHF 1'000.—ausgerichtet.

Eine vom Vorstand der SVIR gewählte Jury entscheidet über die Vergabe des Preises. Die Jury setzt sich aus 5 Mitgliedern zusammen, welche die Fachrichtungen des Völkerrechts, des internationalen Privatrechts, des Europarechts und der Rechtsvergleichung vertreten.

Der Preis der SVIR wird offiziell anlässlich einer wissenschaftlichen Veranstaltung oder der Jahrestagung der SVIR verliehen.

Das Reglement für den Preis ist hier verfügbar.

Massgebend ist das Kalenderjahr. Für Arbeiten, welche im Jahr 2021 verteidigt wurden, müssen die Kandidaturen dem Sekretär der SVIR bis zum 31. März 2022 übermittelt werden. Der Preis im Jahr 2020 wird für zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2021 verteidigte Doktor- oder Habilitationsschriften verliehen.

Die Kandidaturen müssen dem Sekretär der SVIR, Dr. Stefan Breitenstein, vor Ablauf der Zulassungsfrist 31. März 2021 (Zulassungsfrist) unterbreitet werden. Die Kandidatur muss den Titel der Arbeit, das Datum der Verteidigung sowie andere Angaben entsprechend dem Reglement des Preises enthalten. Die Kandidatur muss auch einen Lebenslauf sowie drei Exemplare der Arbeit (Papierversion) und eine elektronische Version enthalten. Der Sekretär informiert anschliessend über die Zulassung der Kandidatur und das weitere Verfahren.

Die Bewerbung muss eine Zusammenfassung der Doktor- oder Habilitationsarbeit enthalten, welche bei entsprechender Qualität in der Swiss Review of International and European Law veröffentlicht wird. Die Zusammenfassung ist ohne Fussnoten und Untertitel zu erstellen und darf die maximale Wortanzahl von 1'000 nicht überschreiten. Weitere Informationen sind unter www.sriel.ch abrufbar.

Die Kandidaturen müssen dem Sekretär der SVIR vor Ablauf der Zulassungsfrist 31. März 2022 (Zulassungsfrist) per Post und per E-Mail an folgende Adresse versandt werden:

 

Schweizerische Vereinigung für Internationales Recht (SVIR)
Dr. Stefan Breitenstein, Sekretär
Stefan.Breitenstein@lenzstaehelin.com
Lenz & Staehelin
Brandschenkestrasse 24
8027 Zürich

Bundesrichter Andreas Zünd als Schweizer Richter für den EGMR gewählt

26.01.2021 10:31

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Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat am Dienstag Herrn Bundesrichter Andreas Zünd (*1957, SP) als Schweizer Richter für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg gewählt. Herr Bundesrichter Zünd, der seit 2004 am Schweizerischen Höchstgericht tätig ist, tritt die Nachfolge der Schweizer Richterin Frau Helen Keller an.

Der Bundesrat hatte dem Europarat eine Dreierliste für die Wahl des Nachfolgers oder der Nachfolgerin der bisherigen Schweizer Richterin am EGMR, Frau Helen Keller, unterbreitet. Die Amtszeit von Frau Keller endete im vergangenen Oktober. Die Wahl der neuen Schweizer Richterin oder des neuen Schweizer Richters war für den Sommer 2020 geplant gewesen, verzögerte sich aber coronabedingt. Am Dienstag hat die Parlamentarische Versammlung des Europarates Herrn Bundesrichter Andreas Zünd als neuen Schweizer Richter für den EGMR gewählt.

Herr Bundesrichter Zünd ist nach Antoine Favre, der als erster Schweizer Richter am EGMR tätig war (1963 bis 1974), erst der zweite Bundesrichter, der in dieses Amt gewählt wurde. Die weiteren Mitglieder waren ausschliesslich Professorinnen oder Professoren. Bundesrichter Zünd ist die sechste Richterperson für die Schweiz am EGMR. Herr Andreas Zünd trat sein Amt als Bundesrichter 2004 an. Er gehörte zunächst fünf Jahre der Strafrechtlichen Abteilung an (Bezeichnung bis 2006: Kassationshof). Seit 2009 ist er Mitglied der Zweiten öffentlich-rechtlichen Abteilung, die er von 2010 bis 2016 präsidierte. In dieser Funktion war er auch Mitglied der Präsidentenkonferenz.

Der EGMR überwacht die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) durch die Mitgliedsstaaten und entscheidet über Beschwerden wegen Verletzungen der Konvention. Er setzt sich aus je einer Richterin oder einem Richter aus jedem der 47 Mitgliedstaaten zusammen. Die Amtszeit der Richter beträgt neun Jahre ohne die Möglichkeit einer Wiederwahl. Sie endet auf jeden Fall nach Vollendung des 70. Altersjahrs. Errichtet wurde der EGMR 1959 in Strassburg von den Mitgliedstaaten des Europarats.

Neuer Präsident

25.11.2020 02:51

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Bei der letzten Sitzung hat der Vorstand Andreas R Ziegler zum neuen Präsidenten der SVIR ab 1. Januar 2021 gewählt. Er ist seit viele Jahren im Vorstand der SVIR aktiv und Professor für internationales Recht an der Universität Lausanne und Direktor des dortigen LLM-Programmes in International Business Law. Er übernimmt dieses Amt von Christine Kaddous (Professorin an der Universität Genf), der der Vorstand für die geleistete Arbeit herzlich dankt.