Rechtsvergleichung

Nachwuchspreis 2022 · 26. Ausgabe

06.10.2021 12:27

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Der Nachwuchspreis der SAGW ist dem akademischen Nachwuchs der Schweiz gewidmet. Mit dem Preis werden junge Forscherinnen und Forscher der Geistes- und Sozialwissenschaften für die Qualität eines Artikels ausgezeichnet, der in einer wissenschaftlichen Publikation veröffentlicht wurde. Der mit 18 000 Franken dotierte Preis wird alljährlich im Frühling an der Jahresversammlung der SAGW verliehen. Er ist in drei Unterpreise aufgegliedert:

  • Nachwuchspreis Gold: 10 000 Franken
  • Nachwuchspreis Silber: 5 000 Franken
  • Nachwuchspreis Bronze: 3 000 Franken

Eine Kommission, die sich aus zehn Professorinnen und Professoren der Geistes- und Sozialwissenschaften zusammensetzt, trifft die Wahl der Preisträgerinnen und Preisträger. Autorenkollektive können sich ebenfalls bewerben (siehe FAQ).

Der Nachwuchspreis der SAGW wurde 1996 anlässlich des 50. Geburtstages der SAGW geschaffen.

JAHRESVERSAMMLUNG 19. NOVEMBER 2021

02.11.2021 12:36

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Die Jahresversammlung 2021 findet am Freitag 19. November in Bern statt. 

Thema: Staatenimmunität

 

Nachwuchspreis Silber der SAGW 2021 für SVIR-Mitglied

29.05.2021 04:19

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Der Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Völkerrecht Andreas R Ziegler hat am am 28. April 2021 an der Jahrestagung der Schweizerischen Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften (SAGW) teilgenommen und sich dabei besonders gefreut, dass unsere Kollegin in der SVIR/SSDI, dem Schweizer Zweig der International Law Association und ab 1. September Professorin an der juristischen Fakultät der Universität Lausanne, Odile Amman, den prestigeträchtigen Silver Award 2021 der SAGW für ihre Forschung erhalten hat.

Kandidaturen für den SVIR Preis 2022 - Frist: 31. März 2022

20.11.2021 04:40

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Der 2017 geschaffene Preis der Schweizerischen Vereinigung für Internationales Recht wird ab 2018 jährlich für die beste Doktor- oder Habilitationsarbeit im Gebiet des Völkerrechts, des internationalen Privatrechts, des Europarechts oder der Rechtsvergleichung verliehen. Die Arbeit muss von einer schweizerischen Universität oder von einer mit einer schweizerischen Universität assoziierten ausländischen Universität abgenommen worden sein. Wenn die Kandidatin oder der Kandidat das schweizerische Bürgerrecht besitzt, kann die Arbeit auch von  einer ausländischen Universität abgenommen worden sein. Arbeiten in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache sind zugelassen.

Der Preis «Preis der Schweizerischen Vereinigung für internationales Recht» wird als Publikationskostenbeitrag in einem Umfang von CHF 1'000.—ausgerichtet.

Eine vom Vorstand der SVIR gewählte Jury entscheidet über die Vergabe des Preises. Die Jury setzt sich aus 5 Mitgliedern zusammen, welche die Fachrichtungen des Völkerrechts, des internationalen Privatrechts, des Europarechts und der Rechtsvergleichung vertreten.

Der Preis der SVIR wird offiziell anlässlich einer wissenschaftlichen Veranstaltung oder der Jahrestagung der SVIR verliehen.

Das Reglement für den Preis ist hier verfügbar.

Massgebend ist das Kalenderjahr. Für Arbeiten, welche im Jahr 2021 verteidigt wurden, müssen die Kandidaturen dem Sekretär der SVIR bis zum 31. März 2022 übermittelt werden. Der Preis im Jahr 2020 wird für zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2021 verteidigte Doktor- oder Habilitationsschriften verliehen.

Die Kandidaturen müssen dem Sekretär der SVIR, Dr. Stefan Breitenstein, vor Ablauf der Zulassungsfrist 31. März 2021 (Zulassungsfrist) unterbreitet werden. Die Kandidatur muss den Titel der Arbeit, das Datum der Verteidigung sowie andere Angaben entsprechend dem Reglement des Preises enthalten. Die Kandidatur muss auch einen Lebenslauf sowie drei Exemplare der Arbeit (Papierversion) und eine elektronische Version enthalten. Der Sekretär informiert anschliessend über die Zulassung der Kandidatur und das weitere Verfahren.

Die Bewerbung muss eine Zusammenfassung der Doktor- oder Habilitationsarbeit enthalten, welche bei entsprechender Qualität in der Swiss Review of International and European Law veröffentlicht wird. Die Zusammenfassung ist ohne Fussnoten und Untertitel zu erstellen und darf die maximale Wortanzahl von 1'000 nicht überschreiten. Weitere Informationen sind unter www.sriel.ch abrufbar.

Die Kandidaturen müssen dem Sekretär der SVIR vor Ablauf der Zulassungsfrist 31. März 2022 (Zulassungsfrist) per Post und per E-Mail an folgende Adresse versandt werden:

 

Schweizerische Vereinigung für Internationales Recht (SVIR)
Dr. Stefan Breitenstein, Sekretär
Stefan.Breitenstein@lenzstaehelin.com
Lenz & Staehelin
Brandschenkestrasse 24
8027 Zürich

Neuer Präsident

25.11.2020 02:51

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Bei der letzten Sitzung hat der Vorstand Andreas R Ziegler zum neuen Präsidenten der SVIR ab 1. Januar 2021 gewählt. Er ist seit viele Jahren im Vorstand der SVIR aktiv und Professor für internationales Recht an der Universität Lausanne und Direktor des dortigen LLM-Programmes in International Business Law. Er übernimmt dieses Amt von Christine Kaddous (Professorin an der Universität Genf), der der Vorstand für die geleistete Arbeit herzlich dankt.

Kandidaturen für den SVIR Preis 2021 - Frist: 31. März 2021

14.11.2020 01:48

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Der 2017 geschaffene Preis der Schweizerischen Vereinigung für Internationales Recht wird ab 2018 jährlich für die beste Doktor- oder Habilitationsarbeit im Gebiet des Völkerrechts, des internationalen Privatrechts, des Europarechts oder der Rechtsvergleichung verliehen. Die Arbeit muss von einer schweizerischen Universität oder von einer mit einer schweizerischen Universität assoziierten ausländischen Universität abgenommen worden sein. Wenn die Kandidatin oder der Kandidat das schweizerische Bürgerrecht besitzt, kann die Arbeit auch von  einer ausländischen Universität abgenommen worden sein. Arbeiten in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache sind zugelassen.

Der Preis «Preis der Schweizerischen Vereinigung für internationales Recht» wird als Publikationskostenbeitrag in einem Umfang von CHF 1'000.—ausgerichtet.

Eine vom Vorstand der SVIR gewählte Jury entscheidet über die Vergabe des Preises. Die Jury setzt sich aus 5 Mitgliedern zusammen, welche die Fachrichtungen des Völkerrechts, des internationalen Privatrechts, des Europarechts und der Rechtsvergleichung vertreten.

Der Preis der SVIR wird offiziell anlässlich einer wissenschaftlichen Veranstaltung oder der Jahrestagung der SVIR verliehen.

Das Reglement für den Preis ist hier verfügbar.

Massgebend ist das Kalenderjahr. Für Arbeiten, welche im Jahr 2020 verteidigt wurden, müssen die Kandidaturen dem Sekretär der SVIR bis zum 31. März 2021 übermittelt werden. Der Preis im Jahr 2020 wird für zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2020 verteidigte Doktor- oder Habilitationsschriften verliehen.

Die Kandidaturen müssen dem Sekretär der SVIR, Dr. Stefan Breitenstein, vor Ablauf der Zulassungsfrist 31. März 2020 (Zulassungsfrist) unterbreitet werden. Die Kandidatur muss den Titel der Arbeit, das Datum der Verteidigung sowie andere Angaben entsprechend dem Reglement des Preises enthalten. Die Kandidatur muss auch einen Lebenslauf sowie drei Exemplare der Arbeit (Papierversion) und eine elektronische Version enthalten. Der Sekretär informiert anschliessend über die Zulassung der Kandidatur und das weitere Verfahren.

Die Bewerbung muss eine Zusammenfassung der Doktor- oder Habilitationsarbeit enthalten, welche bei entsprechender Qualität in der Swiss Review of International and European Law veröffentlicht wird. Die Zusammenfassung ist ohne Fussnoten und Untertitel zu erstellen und darf die maximale Wortanzahl von 1'000 nicht überschreiten. Weitere Informationen sind unter www.sriel.ch abrufbar.

Die Kandidaturen müssen dem Sekretär der SVIR vor Ablauf der Zulassungsfrist 31. März 2021 (Zulassungsfrist) per Post und per E-Mail an folgende Adresse versandt werden:

 

Schweizerische Vereinigung für Internationales Recht (SVIR)
Dr. Stefan Breitenstein, Sekretär
Stefan.Breitenstein@lenzstaehelin.com
Lenz & Staehelin
Brandschenkestrasse 24
8027 Zürich

Der Preis der SVIR 2020 geht an Dr. Marie-Catherine Petersmann

13.11.2020 04:57

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Sie erhält den Preis für Ihre Dissertation "When environmental protection and human rights collide : studies in legal conflict and its management" (PhD European University Institute, Florenz, 2019).

Sie arbeitet zur zeit als Researcher an der Tilburg Law School, Public Law & Governance.

Der 2017 geschaffene Preis der Schweizerischen Vereinigung für Internationales Recht wird ab 2018 jährlich für die beste Doktor- oder Habilitationsarbeit im Gebiet des Völkerrechts, des internationalen Privatrechts, des Europarechts oder der Rechtsvergleichung verliehen.

The 2019-2020 SVIR International Tribunals Internship Grant

08.07.2019 11:25

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The Swiss Association of International Law (SVIR) is pleased to present the SVIR International Tribunals Internship Grant. The award will support a post-graduate student or graduate of a Swiss law school to undertake an internship with:

  • The International Court of Justice (ICJ), The Hague
  • The International Criminal Court (ICC), The Hague;
  • The International Tribunal for the Law of the Sea (ITLOS), Hamburg;
  • The UN International Residual Mechanism for Criminal Tribunals (ICTM), The Hague;
  • The Special Tribunal for Lebanon (STL), The Hague.

by providing a financial contribution to cover the cost of travel to the Netherlands or Germany and a contribution towards living expenses.

The successful intern must have been accepted for an internship of at least 4 months during the year 2019 or in the first semester of 2020 in one of the abovementioned tribunals.

Selection criteria:

The applicant must:

  • Be Swiss, a permanent resident of Switzerland or pursuing a course of law studies at a Swiss University and:
  • Hold a graduate level degree in Law (MLaw) of a Swiss University (or be in his or her final year of such a degree); or
  • Be undertaking a postgraduate degree in Law (e.g. LLM or PhD) at a Swiss University;
  • Have an excellent academic record;
  • Have written and spoken proficiency in English or French, with preference given to those who are also proficient in the other;
  • Have an interest or specialization in a field relevant to the respective tribunal; and
  • Be accepted by the abovementioned tribunals for an internship.

How to apply

You must first apply and be accepted for an internship in one of the abovementioned tribunals. Please send a letter of application (only electronically) addressed to the SVIR International Tribunals Internship Grant / Profs christine.kaddous@unige.ch; Marco.Sassoli@unige.ch; rodrigo.rodriguez@unilu.ch. Applications close on 3 September 2019.

 

 

The motivation letter should include:

  • The applicant’s reasons for applying for the SVIR International Tribunals Internship Grant;
  • The dates when the applicant will undertake his or her internship.

Please also enclose the following, where applicable:

  • Proof that you have been accepted by one of the abovementioned tribunals for an internship
  • Your up-to-date CV;
  • Your most recent academic transcript;
  • At least one academic reference, with contact details of referees;

Selection process

  • Applications will be considered by a selection panel appointed by the SVIR.

Conditions

  • The amount of the scholarship to be paid is of maximum CHF 3’000.-
  • The internship must generally be unpaid although the recipient may seek to obtain other scholarships.
  • The successful applicant is responsible for organising his or her own travel and accommodation arrangements, visa requirements and any other requirement by the tribunal he or she has been selected for.
  • On completion of the internship, the successful applicant must provide a written report on his or her experience to the Board for SVIR/SSDI.

 

EuGH- Entscheid in der Rechtssache C-621/18 / Brexit

11.12.2018 07:07

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Auf Antrag mehrerer Abgeordneter des schottischen Parlaments, des Parlaments des Vereinigten Königreichs und des Europäischen Parlaments hat ein schottisches Gericht, der Court of Session, Inner House, First Division (Scotland) (Oberstes Gericht, Berufungsabteilung, Erste Kammer), dem Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob ein Mitgliedstaat, der im Einklang mit Art. 50 EUV dem Europäischen Rat seine Absicht mitgeteilt hat, aus der Union auszutreten, diese Mitteilung einseitig zurücknehmen kann und, wenn ja, unter welchen Voraussetzungen.

Der EuGH hat entschieden, dass Grossbritannien die Brexit-Erklärung einseitig zurücknehmen darf. Grossbritannien bräuchte dafür keine Zustimmung der anderen EU-Staaten. 

 

EGMR Urteil vom 2. Oktober 2018 – 67474/10 Pechstein-Urteil: EGMR bestätigt die Unabhängigkeit des TAS

08.10.2018 06:55

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Claudia Pechstein versucht nun seit fast zehn Jahren gegen den internationalen Eisschnelllaufverband und gegen das TAS zu kämpfen, um sich vom Vorwurf des Dopings zu befreien. Nachdem das Bundesgericht das Urteil des TAS bestätigte, wonach ihr eine Zwei-Jahres-Sperre verhängt wurde, scheiterte sie auch vor dem deutschen Bundesgerichtshof (BGH Az. 67474/10).

Schliesslich befasste sich der EGMR mit ihrem Fall. Drei Fragen galt es zu beantworten: Ist Art. 6 Abs. 1 EMRK (Recht auf ein faires Verfahren) auf die Verfahren vor dem TAS anwendbar? Ist das TAS ein unabhängiges und unparteiisches Gericht im Sinne der Bestimmung der EMRK? Verstiess die Weigerung des TAS, eine öffentliche Anhörung abzuhalten, gegen Art. 6 EMRK?

Der EGMR wies die Behauptung mangelnder Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit des TAS zurück. Über Pechsteins Fall hätten drei Schiedsrichter entschieden, die aus einer Liste mit ca. 300 Schiedsrichterkandidaten ausgewählt worden seien. Zudem habe Pechstein keine Argumente vorgetragen, die Zweifel an der Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit der Richter auf der besagten Liste hätten rechtfertigen können. Sie habe lediglich Zweifel an einem einzigen der drei Richter geäussert, dem Vorsitzenden, jedoch ohne ihre Vorwürfe ausreichend zu substantiieren. Zwar treffe es zu, dass Sportorganisationen einen deutlichen Einfluss auf das Auswahlverfahren der TAS-Schiedsrichter ausgeübt hätten. Diese Tatsache genüge gemäss EGMR jedoch für sich allein nicht, dass die bezeichneten Schiedsrichter von diesen Organisationen abhängig seien.

In einem Punkt gab der EGMR Pechstein Recht: Indem keine öffentliche Anhörung gewährt worden sei, sei ihr Recht auf ein faires Verfahren verletzt. Der EGMR sprach ihr eine Entschädigung von 8‘000.00 Euro zu.